03-01-2014, 15:10
Wenn die hier Einreisenden Leistungen zustehen ist das nicht
zu beanstanden.
Da muss man sich schon an die Politik wenden wenn das nicht passt.
Schariaansätze gibt es hier auch, beschränkt sich aber nur auf Bereiche
die der hiesigen Justiz nicht unterliegen.
Koranische Erziehung zum Beispiel, wenn keiner klagt und kein öffentliches Interesse ist
ist das wie die Satzung eines Hundesportvereins, man nimmt sie an oder tritt aus.
zu beanstanden.
Da muss man sich schon an die Politik wenden wenn das nicht passt.
Schariaansätze gibt es hier auch, beschränkt sich aber nur auf Bereiche
die der hiesigen Justiz nicht unterliegen.
Koranische Erziehung zum Beispiel, wenn keiner klagt und kein öffentliches Interesse ist
ist das wie die Satzung eines Hundesportvereins, man nimmt sie an oder tritt aus.
