04-02-2014, 16:10
(04-02-2014, 15:40)Robert R. schrieb: Vielleicht ist es der Sache dienlich wenn ich hier ein Gerichtsurteil zitiereDas wäre der Sache vielleicht gerade noch irgendwie dienlich gewesen.
Aber wenn Du dergleichen schon ankündigst, warum läßt Du den Worten dann nicht Taten folgen? Das angebliche Zitat ist ja gar keins. Kein deutsches Gericht hat darüber zu befinden, ob die katholische Kirche die größte Verbrecherorganisation ist oder nicht.
In dem besagten Prozeß (seltsam, daß sich im Internet trotz mehrminütiger Recherche dazu kein Aktenzeichen findet...) ging es darum, daß jemand diese Behauptung aufgestellt und sich daraufhin wegen eines eventuellen Verstoßes gegen § 166 StGB zu verantworten hatte. Am Ende soll er, wie es heißt, freigesprochen worden sein.
Daran ist nichts Besonderes. Bevor jemand tatsächlich wegen Volksverhetzung oder Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen usw. verurteilt wird, muß er schon ziemlich weit gegangen sein. Das bedeutet also nicht, daß alles, was man ungestraft behaupten darf, deswegen auch gleich richtig ist.
Voraussetzung für eine Verurteilung nach § 166 ist zudem, daß die Tat geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Schon allein daran scheitert es aber, da sich bei uns völlig zu recht über Typen wie Dich schon lange keiner mehr aufregt.
