(05-02-2014, 20:20)dalberg schrieb: Stellen wir uns mal vor, Frau Merkel würde alle ihre persönlichen Präferenzen - die sie wohl zweifellos auch besitzt - vom Stapel lassen.
(05-02-2014, 16:54)Wilhelm schrieb: . . . unser Grundgesetz. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" Art. 3 GG sowie der Menschenrechtkonvention Art. 18 AEMR
Frau Merkel ist ein statliches Organ. Sie darf so nicht reden.
Aber ein Geistlicher einer Religionsgemeinschaft ist selbstverständlich nicht an den staatlichen Gleichheitsgrundsatz gebunden.
Und selbstverständlich erwarten christliche Familien, daß sie dem Kardinal mehr wert sind als unchristliche.
Man stelle sich vor, was für ein Riiiiesenskandal enststünde, wenn demnächst ein Kardinal sagen würde, daß ihm Moslemfamilien und Christenfamilie gleich lieb sind.

