02-04-2014, 21:50
(02-04-2014, 21:06)petronius schrieb: und zwar ganz unabhängig von der selbstverständlichen tatsache, daß im einzelnen fall nicht meine abwägung ausschlaggebend, sondern die der ungewollt schwangeren
Ungewollt schwanger muss ja nicht gleichbedeutend sein mit sexueller Gewalt (nicht dass du das gesagt hättest). Wenn eine solche nicht vorliegt (!!) sehe ich keinen Grund, weshalb der Vater nicht gleichberechtigt zur Mutter entscheidend sollte. Es kann ja durchaus sein, dass die Mutter das Kind nicht möchte, der Vater hingegen schon.