12-05-2014, 00:10
Die erste Erwähnung soll in einer Urkunde Kaiser Ottos III sein:
"
...All unsere eifrigen Getreuen, gegenwärtige und auch künftige, mögen wissen, daß wir, den würdigen Bitten unseres geliebtesten Vetters Heinrich, des Herzogs der Bayern, Folge leistend, gewisse Besitzungen unseres Rechtsanspruches in der Gegend, die in der Volkssprache Ostarrîchi heißt, in der Mark und Grafschaft des Grafen Heinrich, des Sohnes des Markgrafen Liutpald (= Leopold), in dem Ort, der Niuuanhova (= Neuhofen an der Ybbs) genannt wird, das heißt eben diesen Hof und 30 in seiner unmittelbaren Umgebung liegende königliche Hufen (= ca. 1000 ha.) mit bebauten und unbebauten Ländereien, mit Wiesen, Weiden, Wäldern, Gebäuden, Gewässern, Wasserläufen, mit Jagden, Bienenweiden, Fischwässern und Mühlen, mit beweglichen und unbeweglichen Gütern, mit Wegen und unwegsamem Gebiet, mit geforderten und zu fordernden Einkünften und Erträgen und mit allem, was nach Recht und Gesetz zu diesen Hufen gehört, dem Schoße der Freisinger Kirche, der jetzt unser getreuer Gottschalk, der ehrwürdige Bischof vorsteht,... zu eigenem und ewigen Gebrauch überlassen und durch unsere kaiserliche Macht fest übergeben haben,.... "
*http://wwwg.uni-klu.ac.at/spw/oenf/name2.htm
"
...All unsere eifrigen Getreuen, gegenwärtige und auch künftige, mögen wissen, daß wir, den würdigen Bitten unseres geliebtesten Vetters Heinrich, des Herzogs der Bayern, Folge leistend, gewisse Besitzungen unseres Rechtsanspruches in der Gegend, die in der Volkssprache Ostarrîchi heißt, in der Mark und Grafschaft des Grafen Heinrich, des Sohnes des Markgrafen Liutpald (= Leopold), in dem Ort, der Niuuanhova (= Neuhofen an der Ybbs) genannt wird, das heißt eben diesen Hof und 30 in seiner unmittelbaren Umgebung liegende königliche Hufen (= ca. 1000 ha.) mit bebauten und unbebauten Ländereien, mit Wiesen, Weiden, Wäldern, Gebäuden, Gewässern, Wasserläufen, mit Jagden, Bienenweiden, Fischwässern und Mühlen, mit beweglichen und unbeweglichen Gütern, mit Wegen und unwegsamem Gebiet, mit geforderten und zu fordernden Einkünften und Erträgen und mit allem, was nach Recht und Gesetz zu diesen Hufen gehört, dem Schoße der Freisinger Kirche, der jetzt unser getreuer Gottschalk, der ehrwürdige Bischof vorsteht,... zu eigenem und ewigen Gebrauch überlassen und durch unsere kaiserliche Macht fest übergeben haben,.... "
*http://wwwg.uni-klu.ac.at/spw/oenf/name2.htm
