02-07-2014, 21:57
(02-07-2014, 21:37)petronius schrieb: wenn das bgb z.b. im erbrecht dem koran widerspricht, kann es nicht korantauglich (nach jedem mir bekannten verständnis eines solchen begriffs) seindu siehst weiterhin Geister... ich habe lediglich gesagt Koran macht nur Vorschläge an den Menschen, die ihr eigenes rechtgeleitetes Leben in die Hand nehmen, und selbst welche entwerfen... fällt dir hier etwas ein
es geht nicht um den Erbrecht, oder um Steuerrecht, oder um Jugendschutzgesetzt ... es geht um die Rechtleitung... d.h. wenn in BGB Erbrecht andersgeregelt ist , d.h. Zeitgemäß, und vor allem den Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau angepasst ist ... was damals in Beduinen Kultur nicht möglich war.... dann ist das doch In Ordnung... hier ist in Sachen Recht weiter gedacht und entwickelt worden... was durch aus im sinne des Korans ist
(02-07-2014, 21:37)petronius schrieb:niemand interessiert sich für deiner Privaten Meinung...(02-07-2014, 20:29)Koon schrieb: es gibt keine Scharia oder ähnliches welches aus dem Koran resultiert...
selbstverständlich gibt es eine solche - sonst hätte der koran wohl kaum diesen begriff geprägt
und selbstverständlich macht der koran sehr wohl genaue vorschriften und beläßt es nicht etwa bei bloßen "Vorschlägen und Empfehlungen "
