21-07-2014, 11:59
Wenn ich mir allein die Titel der Grundregeln ansehe, dann sehe ich keine Berührungspunkte, die im Bereich des Faktischen den christlichen Geboten entgegen stehen. Einzig "Du sollst Gott ... lieben ..." steht nicht in der Verfassung. Das aber spielt im Grunde keine Rolle. Denn die im Weltlichen damit verbundenen Pflichten den Mitmenschen gegenüber sind weitgehend durch das Grundgesetz (und weiterer Rechte) erfasst.
Davon muss man sorgfältig unterscheiden, wie frühere Auffassungen von Rechten und Pflichten der Bürger im Namen des Christentums durchgedrückt worden sind.
Davon muss man sorgfältig unterscheiden, wie frühere Auffassungen von Rechten und Pflichten der Bürger im Namen des Christentums durchgedrückt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

