21-07-2014, 17:24
Ich meine z.B. den grundlegenden Unterschied zwischen Teritorrialrecht und Personalitätsrecht.
D.h. Territoralrecht gilt für ein vereinbartens Gebiet, Kirche beansprucht,
das zusätzlich in ihren Körperschaften für die Mitglieder eigene Vorstellungen gelten müssen.
Arbeitsrecht z.B. Kündigungen wegen kirchlich unerwünschtem Verhalten,
Einstellungen nicht nach Qualifikation sonder auch Bekenntnis, auch wenn die
Gäste der Einrichtungen mit Glauben nichs am Hut haben oder sowieso der Staat bezahlt.
Gilt jetzt alles für die "echten Gläubigen" RKK.
D.h. Territoralrecht gilt für ein vereinbartens Gebiet, Kirche beansprucht,
das zusätzlich in ihren Körperschaften für die Mitglieder eigene Vorstellungen gelten müssen.
Arbeitsrecht z.B. Kündigungen wegen kirchlich unerwünschtem Verhalten,
Einstellungen nicht nach Qualifikation sonder auch Bekenntnis, auch wenn die
Gäste der Einrichtungen mit Glauben nichs am Hut haben oder sowieso der Staat bezahlt.
Gilt jetzt alles für die "echten Gläubigen" RKK.