22-07-2014, 01:34
(22-07-2014, 01:22)Universalgelehrter schrieb: Was das Arbeitsrecht betrifft hat die Kirche in der Tat so seine eigenen Regeln und speziellen Befugnisse ( . . . ). Das ist aber auch in so weit mit dem GG vereinbar da niemand gezwungen ist bei der Kirche zu arbeiten bzw. für einen kirchlichen Träger zu arbeiten.
Dieses Argument geht mE ins Leere, da die Freiwilligkeit wohl auf alle Arbeitsverhältnisse zutrifft. Mit derselben Begründung könnte man die Siemens AG vom Arbeitsrecht ausnehmen, denn es wird ja auch niemand gezwungen bei der Siemens AG zu arbeiten

