30-07-2014, 00:12
(29-07-2014, 23:47)Lelinda schrieb: Ihr vergesst, dass Richter nicht Gesetze machen und schon gar nicht nach eigenem Gutdünken, sondern dass Richter sich bei der Rechtsprechung an die geltenden Gesetze zu halten haben.
Das ist doch jedem klar.
Aber dennoch ist es Sache des Richters, ob er dem Zeugen A oder dem Zeugen B glaubt.
Und bei seiner Entscheidung hat er einen sehr weiten Ermessensspielraum
Wäre der Richter durch das Gesetz wirklich eng determiniert, so würde man bei der Richterernennung nicht so viel Aufhebens machen. Dann wäre ja egal, was das für ein Mensch ist, weil er sich bei der Rechtsprechung ohnehin an die geltenden Gesetze zu halten habe.
Ist ja ganz klar, daß sich Richter an die Gesetze halten. So blöd ist keiner, davon abzuweichen. Aber das Gesetz gibt ihm jeden erdenklichen Spielraum. Leider sind die Gesetze in Deutschland lauter Gummiparagraphen.