06-09-2014, 15:22
1. Grundeinwand gegen eine sog. Scharia-Polizei: Der Begriff Polizei darf meiner Ansicht nach nur von staatlichen Ordnungskräften verwendet werden. Eine sog. Polizei darf sich in keinem Falle auf die Scharia stützen sondern lediglich auf staatliche Gesetze insbesondere das Grundgesetz. Und dagegen verstoßen schon mal einige Teile der Scharia.
2. Ordnungskräfte darf eine Religionsgemeinschaft innerhalb von kirchlichen Gebäuden und Grundstücken durchaus einsetzen. Allerdings haben diese Kräfte keine Polizeifunktion. Schon das Auftreten von sogenannten "Rausschmeißern" in Nachtclubs o.Ä. ist nach meiner Ansicht illegal. Lediglich Nothilfe und Notwehr erlauben körperlichen Gewalteinsatz. Aber selbst hier muss der Gewalteinsatz verhältnismäßig sein.
Ansonsten sind auch solche Ordner verpflichtet, die Polizei einzuschalten und nicht selbst Gewalt auszuüben.
Damit scheint mir eindeutig klar, dass es eine "Scharia-Polizei" in Deutschland nicht geben darf.
Gruß von Dalberg
2. Ordnungskräfte darf eine Religionsgemeinschaft innerhalb von kirchlichen Gebäuden und Grundstücken durchaus einsetzen. Allerdings haben diese Kräfte keine Polizeifunktion. Schon das Auftreten von sogenannten "Rausschmeißern" in Nachtclubs o.Ä. ist nach meiner Ansicht illegal. Lediglich Nothilfe und Notwehr erlauben körperlichen Gewalteinsatz. Aber selbst hier muss der Gewalteinsatz verhältnismäßig sein.
Ansonsten sind auch solche Ordner verpflichtet, die Polizei einzuschalten und nicht selbst Gewalt auszuüben.
Damit scheint mir eindeutig klar, dass es eine "Scharia-Polizei" in Deutschland nicht geben darf.
Gruß von Dalberg