03-01-2015, 23:07
Wäre noch hinzuzufügen, das gewisse andere Massnahmen ausser Geld üblich waren.
Kleidungsvorschriften wie tragen eines Judensterne und entrichten der Kopfsteuer
unter Schlägen auf den Kopf (Palästina), verneigen vor den Herrschenden wenn sie vorbeikamen
und andere Unterwerfungsgesten.
Auch Rechtswesen war speziell.
"Die Scharia ließ zu, dass Dhimmis ihr eigenes Recht genossen und nur islamischem Recht unterworfen waren, wenn beide Parteien dazu zustimmten. Es kam öfters vor, dass Dhimmis, um die Vorteile des islamischen Verfahrens zu genießen, vor den Qadi gingen, sodass dieser nach syrischem oder jüdischem Recht über sie urteilen konnte. "wiki
Wenn nicht einvernehmlich
"Dhimmi besuchten die muslimischen Gerichte beispielsweise, wenn ihr Erscheinen obligatorisch war (z. B. wenn Muslime einen Fall gegen sie vorbrachten),
zur Erfassung ihres Eigentums oder geschäftlicher Transaktionen innerhalb ihrer eigenen Gemeinden.
Dort wurden von ihnen Verhandlungen gegen Muslime, andere Dhimmi oder sogar gegen eigene Familienmitglieder angestrengt.
Die muslimischen Gerichte entschieden hier stets nach der Scharia."
Gut das die noch keine Atheisten auf dem Zettel hatten, für die gilt das alles nicht.
Die stehen über der Gewalt der Scharia.
Kleidungsvorschriften wie tragen eines Judensterne und entrichten der Kopfsteuer
unter Schlägen auf den Kopf (Palästina), verneigen vor den Herrschenden wenn sie vorbeikamen
und andere Unterwerfungsgesten.
Auch Rechtswesen war speziell.
"Die Scharia ließ zu, dass Dhimmis ihr eigenes Recht genossen und nur islamischem Recht unterworfen waren, wenn beide Parteien dazu zustimmten. Es kam öfters vor, dass Dhimmis, um die Vorteile des islamischen Verfahrens zu genießen, vor den Qadi gingen, sodass dieser nach syrischem oder jüdischem Recht über sie urteilen konnte. "wiki
Wenn nicht einvernehmlich
"Dhimmi besuchten die muslimischen Gerichte beispielsweise, wenn ihr Erscheinen obligatorisch war (z. B. wenn Muslime einen Fall gegen sie vorbrachten),
zur Erfassung ihres Eigentums oder geschäftlicher Transaktionen innerhalb ihrer eigenen Gemeinden.
Dort wurden von ihnen Verhandlungen gegen Muslime, andere Dhimmi oder sogar gegen eigene Familienmitglieder angestrengt.
Die muslimischen Gerichte entschieden hier stets nach der Scharia."
Gut das die noch keine Atheisten auf dem Zettel hatten, für die gilt das alles nicht.
Die stehen über der Gewalt der Scharia.