18-06-2015, 14:35
(18-06-2015, 09:57)Berliner schrieb: Ist das was katholisches? Ministerium Iustitiae, FS Heribert Heinemann, hrsg. v. A. Gabriels u. a., Essen 1985, 179-202 (hier: 188-190).
Nö, Ev. Kirche im Rheinland gibt das raus, wird auch von EKD, Ev. Kirche Westfalen etc.,
*http://www.kirchenrecht-ekd.de/ identisch veröffentlicht.
Manchmal wundert man sich schon, für Kleriker wird da Frömmigkeit nur empfohlen,
da kann auch Satan mitmischen.
Beitragtragspflicht und Gehorsamspflicht hat man sich natürlich gesichert.
Sowas schafft die kath. Kirche in Polen auf Freiwilligkeit durch Überzeugung.
Gibt da auch die üblichen Lücken .". 222 § 2 soziale Gerechtigkeit usw. Pflicht Naturrecht".
Beim usw. wirds doch mal interessant , mal abgesehen was sozial sein soll.
Manches versteh ich nicht: "§ 3 Grenzen der Vereinigungsfreiheit Verbot (Kleriker)
Wahrscheinlich was sexuelles.
Alles in allem hört sich das an wie Urdeutsches Obrigkeitsgehabe + esoterische Regelwut.
Warum bei einfacher Lebensführung Gebot /Verbot steht, öffentlich demütig, wenn keiner hinschaut Feiern bis die Luft brennt ?
