12-11-2015, 21:50
(12-11-2015, 21:24)Gundi schrieb: @erich: Das mag ja sein. Es steht aber in D jedem Menschen frei zu glauben woran er mag. Die Religionsfreiheit gilt daher auch für den Islam und eine Ausweisung von Muslimen aufgrund ihrer Religion ist ein Rechtsbruch. Um das durchzukriegen müsste man das GG ändern.
Naja, ich habe nirgends, weder hier noch in irgendeinem anderen Forum, eine "Ausweisung der Muslime" befürwortet. Ich würde auch verfolgten Muslimen nicht die Aufnahme in D verweigern. Allerdings würde ich für ausnahmslos alle neu Zugewanderten die Voraussetzungen für die Erlangung einer EU-Staatsbürgerschaft (besonders in den Staaten, in denen die Zuteilung dieses Rechts automatisiert ist - qua Geburtsort z.B.) und damit auch des Wahlrechts ändern, könnte ich.
Anzumerken ist auch, dass, wären Koran und Sunna Programm einer politischen Partei, eine reale Chance bestünde, diese Partei als GG-widrig zu verbieten, weshalb ich allerdings dem Verbot des Islam ebensowenig das Wort rede wie z.B. dem einst erfolgten Verbot des KBW oder dem z.Z. wieder `mal diskutierten Verbot der NPD, obwohl ich die Forderungen dieser Parteien voll und ganz ablehne, aber die beiden genannten Parteien stellen keine große Gefahr für unsere Demokratie dar - im Gegensatz zum Islam - imho. Auch widersprechen Verbote meinen Vorstellungen von Liberalität und Demokratie.