25-03-2016, 18:31
(25-03-2016, 17:35)Linus schrieb: Lieber Sinai, Du hast meinen Beitrag nicht richtig verstanden. Ich habe den Unterschied zwischen Seelenwanderung und Wiedergeburt aufgezeigt. Wobei die Seelenwanderung die sofortige Wiedereinverleibeung der Seele ins nächstbeste Lebewesen . . .
Aber was ist, wenn die Seelenwanderung drei Monate dauert ?
a) gibt es da eine Vorschrift betreffend die Fristen ?
b) falls ja - wo kann man das reklamieren/einfordern ?

