07-07-2016, 15:02
(07-07-2016, 11:02)Kreutzberg schrieb: Welche Anhaltspunkte gibt es denn im jüdischen Gesetz hierzu ? Sollte das zutreffen müsste die
dargelegte MUSS-Vorschrift, dass JESU als unverheirateter Mann kein Lehrrecht hat auch wissenschaftlich belegt werden können.
Nochmals:
Rabbi war zur Zeit Jesu ein Ehrentitel, mit dem Schüler ihre Meister angesprochen haben. In tannaitischer Zeit und danach war Rabbi ein Gelehrtentitel. Auch für Tannaiten gibt es Beispiele, dass sie ledig geblieben waren.
Gemeinderabbiner, die verheiratet sein mussten bzw. müssen (und nur von diesen ist bei haGalil die Rede), gibt es erst seit dem Spätmittelalter. Sinai kann solche Dinge nicht auseinanderhalten.
HIER (klick!) sind diese Dinge beschrieben und mit Verweisen auf die einschlägige wissenschaftliche Literatur belegt.
MfG B.