12-12-2016, 12:22
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Du könntest ja versuchen, das mit Fakten zu widerlegen. Ob dir belegte Sachverhalte zusagen oder nicht, war nicht das Thema.
Jedenfalls rechtfertigt eine ausschließlich über die Gemütslage begründete Entgegnung nicht den Vorwurf der Verleumdung.
Du könntest ja versuchen, das mit Fakten zu widerlegen. Ob dir belegte Sachverhalte zusagen oder nicht, war nicht das Thema.
Jedenfalls rechtfertigt eine ausschließlich über die Gemütslage begründete Entgegnung nicht den Vorwurf der Verleumdung.
MfG B.