(10-01-2017, 00:30)Sinai schrieb: ...zu beobachten wäre, der zunehmend zur Überregulierung führe.
...schädlichen Aufblähen des Rechtsbestands (Gesetze und Verordnungen) geführt, der immer mehr seine Überschaubarkeit - selbst für Juristen - verliere.
Jedes Jahr werden für die Juristen des Öffentlichen Dienstes die Gesetze gebunden.
Bis 1993 war es immer ein Buch pro Jahr, dann plötzlich zwei. Wenige Jahre später schon drei, dann vier, dann fünf
Eine Gesetzesflut !
...ein anderer Richter ... ist nicht überzeugt von der Qualität der deutschen Rechtsprechung
Lieber Sinai!
Das ist ja heftig!
Eine Überregulierung? Nach was wird denn da reguliert? Gibt es eine Struktur? Ein Leitfaden? Ein Regulierungssystem für die Regulierungen?
Eine Regulierung braucht ja ein System, eine Überlegung WIE reguliert werden kann.
Eine Gesetzesflut...ohje, da komme ich ja direkt ins Fantasieren...der Begriff "Sintflut" passt da m.E. auch.
Oder die 2 sich ergänzenden Prinzipien: "das Gießkannenprinzip und das Prinzip des Lostrommelgriffes".
Den Begriff "Lostrommelgriff" habe ich neulich erfunden oder besser gesagt gefunden.
Diese Suche ist ein "Sport" von mir
Die Bezeichnungen bezeichnen die Wahllosigkeit!
Die Wahllosigkeit einer Verteilung, also auch dort wo etwas nicht hin sollte UND die Wahrlosigkeit des blinden Auswählens aus einem Topf, der unter vielen Nieten nur ein paar richtige Treffer beinhaltet.
Also, das sind m.E. 2 Zufallsprinzipien die zusammengehören weil das eine ALLES ausgießt und das Andere nur 1 oder wenige auswählt.
Ein Gericht dass keine Ordnung hat, erschafft Chaos weil es zwischen 2 Zufallsprinzipien hin und her schwankt.
Tya! Da sich keiner findet, der mein "KGS-Ordnungssystem" mal unter die "Fachsprachen-Lupe" nehmen will, kann ich leider auch nicht weiter behilflich sein.
Ich bin immernoch der Meinung dass es IMMER 3 Haupteinteilungen gibt, ohne die eine weitere beste Sortierung, Differenzierung usw. nicht möglich ist.
Liebe Grüße

