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Aussageverweigerung eines Beschuldigten vor der vernehmenden Behörde. Rechtsfolgen?
#21
(09-01-2017, 19:38)Sinai schrieb: Die von Dir gezeigten Ezzes eines amerikanischen Rechtsprofessors führen in der Bundesrepublik ins Kittchen !

Ganz anderes Rechtssystem.

Nee. Die von dem Professor aufgezeigten Mechanismen und Zusammenhaenge gelten in Deutschland ganz genau so; deshalb habe ich das Video ja verlinkt.

Das Rechtssystem ist sicherlich anders, aber in die andere Richtung: In Deutschland ist die Huerde fuer eine Verhaftung hoeher. Eine Verweigerung der Aussage kann sogar die Untersuchungshaft verhindern, wenn der Staatsanwalt nichts Konkretes in der Hand hat, weil Du verhinderst, dass er Deine Aussagen gegen Dich verwenden kann. Und das ist letztlich, worum es hier geht.
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RE: Bestehen die Geisteswesen nun aus Fleich und Knochen oder nicht ? - von Ulan - 10-01-2017, 09:14

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