10-01-2017, 11:30
(09-01-2017, 21:11)Sinai schrieb: Man darf auch beim Prozeß die Hilfe eines Anwalts verweigern . . .
Das stimmt nicht.
Jeder, der als Beschuldigter einvernommen wird oder als solcher vor Gericht steht, hat das Recht, die Aussage zu verweigern.
Im Gegensatz dazu hat niemand das Recht vor Gericht die anwaltliche Vertretung zu verweigern, wenn das Gesetz eine solche zwingend vorsieht.
MfG B.