(20-05-2017, 18:25)Adamea schrieb: Lieber Smiler,
du hast meinen Satz aus dem Sinn gerissen, und bist dadurch zu Schlüssen gekommen, die nicht gemeint waren. Selbstverständlich bin ich der Meinung dass jeder seine Meinung sagen darf. Hier nochmal mein ganzer Satz:"Ich bin jedoch der Meinung dass nicht alle Meinungen gesagt werden dürfen, weil viele Meinungen keine wirklichen Meinungen sind, sondern Emotionsausbrüche."
Sorry habe ich gerade nicht, Du widersprichst Dir gerade selbst
>Selbstverständlich bin ich der Meinung dass jeder seine Meinung sagen darf.<
vs.
>Ich bin jedoch der Meinung dass nicht alle Meinungen gesagt werden dürfen<
(20-05-2017, 18:25)Adamea schrieb: Ich habe zwischen einer Meinungsbildung und Gefühlsregungen getrennt!Tja kannst Du machen ändert aber nichts an der Realität.
(20-05-2017, 10:04)Smiler schrieb: Zum Glück schützt uns das GG gegenüber dem Staat vor irgendwelchen Meinungshoheiten durch Leute die glauben bestimmen zu können was eine Meinung ist und noch besser was eine legitime Meinung ist. Lediglich die öffentliche Äußerung unterliegt den entsprechenden Gesetzen u.Regeln.
(20-05-2017, 18:25)Adamea schrieb: Ein Normalbürger ist keine Meinungshoheit. Welche Regeln sind das genau? (Die Frage könnte leider für so manchen naiv klingen, macht mir aber nix!)Beleidigung, Leugnung des Holocaust etc. Ausnahme besteht im Bereich der Satire u. Pressefreiheit. Ansonsten findet das Recht auf Meinungsfreiheit im öffentlichen Raum seinen Schranken eben wenn Straftatbestände oder vergleichbares erfüllt sind. Bestes Beispiel "Jan Böhmermann"
(20-05-2017, 10:04)Smiler schrieb: Tja, wie soll sich "etwas" auf eine Freiheit berufen, wenn sie dieses "etwas" nicht ist?
(20-05-2017, 18:25)Adamea schrieb: ]Ich verstehe deinen Satz nicht!Ist doch simpel Du selbst hast es doch geschrieben
>weil viele Meinungen keine wirklichen Meinungen...< gekürzt in der vollen Länge steht ja bei Dir noch
Zitat:weil viele Meinungen keine wirklichen Meinungen sind, sondern Emotionsausbrüche.
Ergo wenn eine Äußerung keine Meinung ist, kann sich der Protagonist dieser Äußerung auch nicht auf die Freiheit der Meinungsfreiheit berufen.
Zitat:Ich sagte: "Eine Freiheit etwas tun zu dürfen hat auch dieses Etwas." Ich meinte wenn die Freiheit besteht etwas tun zu dürfen dann ist es doch klar dass man diese Freiheit nutz um xy zu tun. In diesem Falle, sagt man eben nur seine Meinung, manchmal ggf auch wenn es einen anderen vielleicht nicht passt.???
Wenn du dich auf den Begriff "Freiheit" festgelegt hast, und du über die Existenz von Freiheit zweifelst, dann hast du den von mir gedachten Sinn nicht getroffen. Im Falle der Meinungsäußerung geht es um eine Erlaubnis die unabhängig davon ist ob Freiheit existiert. Mit einer Erlaubnis etwas tun zu dürfen wird Freiheit sozusagen erst "geboren".
Umgekehrt wird ein Schuh daraus, Die Meinungsfreiheit ist bei uns ein Recht. Ein Recht das sich nur beugen muss wenn durch die Ausübung dieses Recht höherwertige Rechte von Dritten verletzt werden.
Bei Erlaubnis reden wir von Zensur und Unfreiheit.
Hier in einem privaten Forum, brauchst Du, ich und der ganze Rest die Erlaubnis und wir haben weder ein Recht noch irgendeine Freiheit jede Meinung zu äußern.
Zitat:Freiheit ist etwas das täglich neu entsteht!Nein
Feiheit und Unfreiheit SIND 1
(20-05-2017, 10:04)Smiler schrieb: Wer soll denn bestimmen was eine Meinung ist, besser was keine Meinung ist?
(20-05-2017, 18:25)Adamea schrieb: Das kann nur derjenige der darüber im edelsten Sinne und wirklich sehr gut nachgedacht hat, jemand der das Maß aller Dinge kennt und die Befugnis dazu hat etwas allgemeingültig werden zu lassen.Wiederhole mich, dazu ist kein Mensch in der Lage geschweige sollte dieses irgendwer wünschen.
Zitat:Was ist deiner Meinung nach eine Meinung?Ganz einfach:
Zitat:>Meinungen sind Äußerungen im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung, die Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens enthalten. Darunter fallen:Quelle: rechtswoerterbuch.de/recht/m/meinungen/
Werturteile (= Äußerungen, die dem Beweis nicht zugänglich sind). Auf den Inhalt oder die Wertigkeit kommt es nicht an.
Tatsachenbehauptungen (= Äußerungen, die dem Beweis zugänglich sind) fallen nach Auffassung des BVerfG unter den Meinungsbegriff, soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind; Ausnahme: erwiesen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen (Bsp.: Auschwitz-Lüge)<
Was die Güterabwägung betrifft:
(h)ttps://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-048.html
(20-05-2017, 10:04)Smiler schrieb: Deine seltsamen "3 Dingsgeschichten" in allen Threads sind im übrigen nur deine, mMn, krude Meinung, rein postfaktisch und damit keinerlei Diskussion zugänglich. Daher als Argumentation für nichts brauchbar.
(20-05-2017, 18:25)Adamea schrieb: Meine "3 Dinggeschichte" findet bereits unbewusst sowieso statt, ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass es eine Struktur ist, die überall ist, da man dieses System, oder Struktur dann bewusst anwenden könnte. Ja, solange das "3er-Ding" nicht im bewussten Bewusstsein ist, kann es nicht angewendet werden. Das ist sehr logisch. Und solange man der Meinung ist, dass es nicht loht darüber nachzudenken, kann es niemals bewusst werden.Siehst Du, verkaufst deine Meinung schon wieder als etwas reales. Geht auch mit der "4" Man kann überall Muster erkennen.
Realität wird erschaffen oder eben nicht.

