10-08-2017, 21:47
(10-08-2017, 21:10)scilla schrieb: die Sachlage ist nichtr die Faktenlage
vor Gericht wird die Sachlage (Rechtssache) besprochen
Fakten kann man nur messen
Was vor Gericht besprochen wird, hängt zunächst von der Art des Prozesses ab.
Es gibt Parteiprozesse (in der Regel Zivilverfahren), dort präsentieren die beteiligten Parteien dem Gericht einen Steitgegenstand inklusive Beweisangeboten, die das Gericht dann ausschöpft, soweit unterschiedliche Tatsachenbehauptungen (=Faktenbehauptungen) vorliegen, die juristisch relevant sind.
Man unterscheidet dabei zwischen Tatsachen (also Fakten, die sind dem Beweis zugänglich, liegen also entweder vor oder nicht vor oder bleiben ungeklärt, dann kommt es darauf an, wer die Beweislast hat) und Rechtsauffassungen, die sind nicht beweisbar, sondern sind Meinungen, wie das Gesetz auszulegen ist.
Dann gibt es Verfahren mit Amtsermittlung (Strafprozesse, Verwaltungsrecht etc), in denen das Gericht von sich aus den Sachverhalt, also die Fakten ermitteln muß.
Im Strafverfahren muß die Staatsanwaltschaft also nichts beweisen, das ist im Gegensatz zum Zivilverfahren nicht deren Aufgabe. Die Staatsanwaltschaft ermittelt den Sachverhalt (in der Regel unabhängig vom Gericht) solange, bis eine Abschätzung über die Erfolgsaussichten einer Anklage möglich ist. Liegt die Verurteilungswahrscheinlichkeit über 50% soll eine Anklage erfolgen, sonst soll das Verfahren eingestellt werden.
Ab dem Moment der Anklageerhebung, ist das Gericht für die Ermittlung zuständig, die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist dann, die Einhaltung der Verfahrensvorschriften sicherzustellen und zwar sowohl zu Lasten als auch zu Gunsten des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft darf und muß zB Rechtsmittel einlegen, wenn Sie meint, die Strafe sei zu hoch oder der Angeklagte hätte freigesprochen werden müssen (dies steht im Gegensatz zum angloamerikanischen Rechtssystem).
Dh vor Gericht werden im Zivilverfahren die von den Parteien vorgebrachten und bewiesenen Fakten bewertet, im Amtsermittlungsverfahren wird der vom Gericht zusammengetragene Sachverhalt bewertet.