27-02-2019, 17:40
(27-02-2019, 15:27)Sinai schrieb: Es gibt Exekutive (Regierung) - Legislative (Parlament) - Jurisdiktion (Gerichte)
Wenn die Regierung etwas beschließt, ist es noch ein langer Weg…
Du hast recht: Ein Gesetzestext zu diesem Vorhaben steht aus.
Also nimmt dir deine Erklärungen zu Herzen und vermeide es, tendenziös zu berichten.
Justizminister Josef Moser (ÖVP) hatte sich äußerst zurückhaltend zur geplanten Sicherungshaft geäußert. Solche Maßnahmen erforderten "große Vorsicht und Fingerspitzengefühl", mahnte Moser. "Es braucht klare gesetzliche Regelungen, Willkür muss ausgeschlossen sein. Dafür stehe ich und sicher nicht darüber hinaus", so der Minister, der auch eine Verhängung von Präventivhaft ohne richterliche Verfügung ausschloss. Man müsse hier "äußerst sensibel vorgehen" und die Menschenrechte und die persönliche Freiheit achten.
(27-02-2019, 15:27)Sinai schrieb: Wie ist das zu verstehen? Was meinst Du mit potentiell gefährlichen Personen ?
Zum Anlassfall:
Der Türke war in Österreich mehrfach straffällig geworden, insgesamt über 5 Jahre in Haft und mit einem Aufenthaltsverbot belegt gewesen. Dennoch reiste er wieder ein und stellte einen Asylantrag.
Im gegebenen Fall wäre nach Meinung des Verfassungsjuristen Heinz Mayer eine Inhaftnahme für die Zeit eines beschleunigten Asylverfahrens möglich gewesen.
Natürlich hätte eine solche Inhaftnahme richterlich verfügt bzw. bestätigt werden müssen.
MfG B.