(24-05-2019, 23:28)Sinai schrieb: Herr Strache (FPÖ) und seine Parteikollegen wurden bekanntlich abgesetzt.
Nein.
"Abgesetzt" - der zutreffende und in der Verfassung festgehaltene Begriff für diesen Vorgang heißt "entlassen" - wurde nur Herr Kickl. Dafür war es aber auch schon höchste Zeit gewesen. Alle anderen FPÖ-Minister sind zurückgetreten. Der Vizekanzler, Herr Strache, nachdem seine Verfehlungen bekannt geworden waren und die übrigen FPÖ-Minister mit Ausnahme der Außenministerin, Frau Kneissl, aus Trotz auf die Entlassung des Innenministers Kickl. Danach wurden diese vom Bundespräsidenten ihrer Pflichten entbunden.
Noch ein paar Worte zu den verwendeten Begriffen.
Eine Verfassungskrise liegt in Österreich nicht vor.
Die österreichische Bundesverfassung ist für alles, was da noch kommen mag, mit den nötigen Instrumentarien ausgestattet.
Auch von einer Staatskrise sollte man derzeit nicht reden.
Dass eine Regierung – aus welchen Gründen auch immer - vorzeitig zerbricht, ist in vielen demokratischen Staaten bei Mehrparteienregierungen eher der Regelfall als die Ausnahme.
Was vorlag, war eine Regierungskrise.
Durch eine investigative Aktion wurde der Öffentlichkeit die Korruptionsbereitschaft eines der höchsten Amtsträger der Republik Österreich, des Vizekanzlers Strache, vor Augen geführt. Das hat die Regierungsarbeit vorübergehend gelähmt.
Ob sich nach einem erfolgreichen Misstrauensvotum gegen den Kanzler eine Staatskrise einstellt, werden wir sehen. Unser Bundespräsident ist ein kluger und besonnener Mann. Einem politisch breit aufgestellten Expertenkabinett könnte durchaus ausreichende parlamentarische Akzeptanz bis zu den Wahlen im September entgegengebracht werden.
MfG B.

