(19-07-2019, 19:33)Burkl schrieb:Zitat:Richtig ist dagegen, dass wir hier in beiden Faellen auf das schauen, was Ekkard intersubjektive Vereinbarungen genannt hat.Das heißt der Konsens zwischen zwei Menschen rechtfertigt jedwedes Handeln bezogen auf deren Leiblichkeit moralisch? Oder anders: Alles ist moralisch OK - solange sich die zwei einig sind, die es betrifft?
Dann wäre der Kannibale von Rotenburg - die Entscheidungsfähigkeit seines "Partners" vorausgesetzt - von moralischer Schuld freizusprechen.
Nun, die einschraenkende Bemerkung reicht hier wohl, um Deine Schlussfolgerung zu kippen. Wer ohne besonderen Grund (z.B. eine terminale Erkrankung) seinem Leben ein Ende setzen will, hat wohl psychische Probleme. In diesem Fall kommt ja tatsaechlich ein Mensch zu Schaden, was bei einvernehmlichen sexuellen Handlungen in den meisten anderen Faellen nicht der Fall ist. Hier wird also ganz normal abgewogen, und das Beispiel ist wirklich schlecht gewaehlt.
Die Sache mit der Keuschheit haengt also irgendwie noch so etwas im luftleeren Raum. Warum das nun eine besondere Tugend sein sollte, wird mir auch aus Deinen Anmerkungen nicht klar. Auch hier bitte nicht mit Extrembeispielen kommen, die nicht richtig greifen; dass man auch beim Ausleben der Sexualitaet den Blick auf das Selbst und sein Gegenueber nicht verlieren sollte, ist klar.

