31-08-2019, 19:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-08-2019, 19:26 von Ekkard.
Bearbeitungsgrund: Orthographie
)
In Europa gehört es zu den kulturellen Errungenschaften, den Ehepartner frei wählen zu dürfen. Dies ist ein grundgesetzlich garantiertes Recht, das eingeklagt werden kann.
Ich glaube sogar, dass eine Zwangsehe oder deren Androhung in Deutschland ein Offizialdelikt ist. D. h. nach einer polizeilichen Anzeige wird der Staatsanwalt einschreiten.
Ich glaube sogar, dass eine Zwangsehe oder deren Androhung in Deutschland ein Offizialdelikt ist. D. h. nach einer polizeilichen Anzeige wird der Staatsanwalt einschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

