(14-09-2019, 14:45)Ulan schrieb: In manchen Laendern betraegt die Erbschaftssteuer auf Grund und Immobilien immer 50%, ohne Abzuege.
Ausführliche Erklärung:
Ein Mann besitzt ein Grundstück im Wert von 1 Million Taler, das er einmal seinem Sohn vererben will. Da wird die 50 % Erbschaftssteuer auf Grundstücke eingeführt. Nun stellt er mit Bestürzung fest, daß sein Sohn für das geerbte Grundstück 500.000 Taler Erbschaftssteuer abführen wird müssen. Das ist unmöglich, so viel Geld hat der Sohn nicht. Er wäre also gezwungen, das Grundstück sofort nach dem Tod des Vaters zu verkaufen und die Hälfte des Verkaufserlöses an den Staat zu zahlen. Ein No Go
Somit erhöht der Mann den Pachtzins derart, daß noch zu seinen Lebzeiten die 50 % zusammenkommen,
damit sein Sohn dann die Erbschaftssteuer zahlen kann
Klar kann er das nicht allein machen, niemand wäre bereit, einen derart hohen Pachtzins an ihn zu zahlen
Allerdings geht es hier um ein Gesetz, eine allgemeingültige Regel, die alle Grundbesitzer betrifft.
Die große Zahl der Grundbesitzer erhöht den Pachtzins und die Pächter können nicht ausweichen
Die Pächter müssen nun eine sehr hohe Pacht bezahlen - um das auszuhalten, erhöhen sie einerseits alle den Gemüsepreis am Markt und bezahlen ihre Erntehelfer schlechter
Die Erhöhung der Erbschaftssteuer trifft auf den ersten Blick die Grundbesitzer, in Wahrheit zahlen aber letztlich alle dafür