Im Gegenteil kritisieren viele, dass die Katholische Kirche die staatliche Scheidung nicht anerkennt
und die allermeisten Ehen als weiter existent betrachtet. Eine kirchliche Ehe kann nicht geschieden werden.
In ganz wenigen speziellen Ausnahmefällen kann die Ungültigkeit von Anfang an festgestellt werden.
Es gibt in der Katholischen Kirche keine weitere kirchliche Trauung,
so lange die erste Trauung besteht.
Diese könnte zum Beispiel durch Tod des Partners beendet sein.
Staatliches Recht ist eben der Kirche nicht unterworfen.
Das ist mit Sicherheit ein vielschichtiges schwieriges Thema
das es wahrscheinlich im Forum schon geben dürfte,
hier war es nur ein Punkt aus der Liste
die m. E. durchaus Belastung für Priester bedeuten dürften.
und die allermeisten Ehen als weiter existent betrachtet. Eine kirchliche Ehe kann nicht geschieden werden.
In ganz wenigen speziellen Ausnahmefällen kann die Ungültigkeit von Anfang an festgestellt werden.
Es gibt in der Katholischen Kirche keine weitere kirchliche Trauung,
so lange die erste Trauung besteht.
Diese könnte zum Beispiel durch Tod des Partners beendet sein.
Staatliches Recht ist eben der Kirche nicht unterworfen.
Das ist mit Sicherheit ein vielschichtiges schwieriges Thema
das es wahrscheinlich im Forum schon geben dürfte,
hier war es nur ein Punkt aus der Liste
die m. E. durchaus Belastung für Priester bedeuten dürften.