Ich weiß nicht was Du mit "früher" meinst - vor 1700 ?
Körperverletzung mit Dauerfolgen (abgebrochener oder ausgeschlagener Zahn des zweiten Gebisses) war schon immer ein Offizialdelikt und wurde behördlich verfolgt
Wenn die Eltern eines geschädigten Kindes Anzeige erstatten muß die Polizei ein Verfahren einleiten und die Staatsanwaltschaft und das Jugendamt einschalten
Körperverletzung mit Dauerfolgen (abgebrochener oder ausgeschlagener Zahn des zweiten Gebisses) war schon immer ein Offizialdelikt und wurde behördlich verfolgt
Wenn die Eltern eines geschädigten Kindes Anzeige erstatten muß die Polizei ein Verfahren einleiten und die Staatsanwaltschaft und das Jugendamt einschalten

