Kehren wir zum Thema zurück: "Schulpflicht in Frage stellen"
Ich fand im Artikel: Hausunterricht - Wikipedia einen nicht zu leugnenden Punkt:
Während etwa das Nachbarland Österreich einen liberalen Weg wählte, äußert sich der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz besorgt über die restriktive Regelung in der Bundesrepublik Deutschland:
"Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz äußerte sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 6. März 2007 besorgt darüber, dass die restriktive deutsche Schulpflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Heimunterricht kriminalisiere.[15]"
[15] Vernor Muñoz – Bildungsbericht – Abs. 62+93 – deutsch/englisch (PDF)
Klicken wir das an und lesen wir:
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VEREINTE NATIONEN
Generalversammlung
62. . . . wobei nicht vergessen werden darf, daß Eltern das Recht haben, die geeignetste Art der Bildung für ihre Kinder zu wählen, wie dies auch in Art. 13 der Internationalen Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgelegt ist. Die Förderung und Entwicklung eines Systems von öffentlicher, staatlich finanzierter Bildung sollte nicht die Unterdrückung von Bildungsformen zur Folge haben, die keine Anwesenheit in einer Schule erfordern. In diesem Zusammenhang erhielt der Sonderberichterstatter Klage über drohende Sorgerechtsentzüge von Eltern, die Homeschooling für ihre Kinder wählen.
93. Es wird außerdem empfohlen:
[…] g) Daß alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden sollten, um sicherzustellen, daß das Heimschulsystem vom Staat ordnungsgemäß überwacht, und dadurch das Recht der Eltern gewahrt wird, diese Bildungsform unter Berücksichtigung des Kindeswohls zu gebrauchen, wenn dies erforderlich und geeignet erscheint;
Ich fand im Artikel: Hausunterricht - Wikipedia einen nicht zu leugnenden Punkt:
Während etwa das Nachbarland Österreich einen liberalen Weg wählte, äußert sich der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz besorgt über die restriktive Regelung in der Bundesrepublik Deutschland:
"Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz äußerte sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 6. März 2007 besorgt darüber, dass die restriktive deutsche Schulpflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Heimunterricht kriminalisiere.[15]"
[15] Vernor Muñoz – Bildungsbericht – Abs. 62+93 – deutsch/englisch (PDF)
Klicken wir das an und lesen wir:
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VEREINTE NATIONEN
Generalversammlung
UMSETZUNG DER UN-RESOLUTION 60/251 VOM 15. MÄRZ 2006 BETITELT „MENSCHENRECHTSRAT“
Bericht des Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz
Anhang
DEUTSCHLANDBESUCH (13. – 21. Februar 2006)
Bericht des Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz
Anhang
DEUTSCHLANDBESUCH (13. – 21. Februar 2006)
62. . . . wobei nicht vergessen werden darf, daß Eltern das Recht haben, die geeignetste Art der Bildung für ihre Kinder zu wählen, wie dies auch in Art. 13 der Internationalen Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgelegt ist. Die Förderung und Entwicklung eines Systems von öffentlicher, staatlich finanzierter Bildung sollte nicht die Unterdrückung von Bildungsformen zur Folge haben, die keine Anwesenheit in einer Schule erfordern. In diesem Zusammenhang erhielt der Sonderberichterstatter Klage über drohende Sorgerechtsentzüge von Eltern, die Homeschooling für ihre Kinder wählen.
93. Es wird außerdem empfohlen:
[…] g) Daß alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden sollten, um sicherzustellen, daß das Heimschulsystem vom Staat ordnungsgemäß überwacht, und dadurch das Recht der Eltern gewahrt wird, diese Bildungsform unter Berücksichtigung des Kindeswohls zu gebrauchen, wenn dies erforderlich und geeignet erscheint;

