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Bevormundung/Entmündigung durch Zwangs-Organspendergesetzgesetz
#4
(13-01-2020, 15:40)Adamea schrieb: Das Gesetz wäre eine vor weg genommene persönliche Entscheidung durch den Staat und ist eine Entmündigung.

Da liegt ein Denkfehler vor.  Der Bürger wird nicht entmündigt. Im Gegenteil. Der Bürger ist angehalten, eine Entscheidung zu treffen. Will er nicht Organspender sein, muss er das zur Kenntnis bringen. Tut er das, ist er aus dem Pool draußen. Das ist zwar asozial, aber seine freie Entscheidung.

Das heißt:

Ungewollt Organspender können nach der in Aussicht genommenen Gesetzesänderung nur jene werden, die mit so hohem Maß an Sorglosigkeit durchs Leben gehen, dass ihnen selbst für einen nötigen Widerspruch der Antrieb fehlt.
MfG B.
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RE: Bevormundung/Entmündigung durch Zwangs-Organspendergesetzgesetz - von Bion - 14-01-2020, 13:30

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