15-01-2020, 13:46
(14-01-2020, 13:30)Bion schrieb:(13-01-2020, 15:40)Adamea schrieb: Das Gesetz wäre eine vor weg genommene persönliche Entscheidung durch den Staat und ist eine Entmündigung.
Da liegt ein Denkfehler vor. Der Bürger wird nicht entmündigt. Im Gegenteil. Der Bürger ist angehalten, eine Entscheidung zu treffen. Will er nicht Organspender sein, muss er das zur Kenntnis bringen. Tut er das, ist er aus dem Pool draußen. Das ist zwar asozial, aber seine freie Entscheidung.
Denn Menschen in einer Zwangslage zu führen ist unsoziales/asoziales Handeln!!!
Denn Menschen in einer Sache zu einer Entscheidung zu zwingen, zu der er selbst ratlos ist und zu viele Fragen offen sind und daher Entscheidungsunfähig ist, ist asoziales/unsoziales Verlangen/Handeln.
In einer schweren Frage eine Entscheidung zu erzwingen ist ein unsoziales Handeln!!!
(14-01-2020, 13:30)Bion schrieb: Das heißt:Die Münze hat 2 Seiten. Alles hat 2 Seiten. Jede Seite hat ihren Namen/Begriff/Bild/Zahl.
Ungewollt Organspender können nach der in Aussicht genommenen Gesetzesänderung nur jene werden, die mit so hohem Maß an Sorglosigkeit durchs Leben gehen, dass ihnen selbst für einen nötigen Widerspruch der Antrieb fehlt.
Das was du Sorglosigkeit nennst ist in dieser Sache die Entscheidungsunfähigkeit!
DIESE Entscheidungsunfähigkeit WIRD schamlos ausgenutzt.
Die Ratlosigkeit wird ausgenutzt!
Die Hilflosigkeit wird derzeit in der Berufswelt fleißig ausgenutzt!
Welcher Mensch behauptet, dass es Sorglosigkeit ist? Nun, das ist im GRUNDE völlig egal, FAKT IST, dass einer derartig dreisten Unterstellung ein niederes Denken voran geht.