16-03-2020, 00:01
Vielleicht gewöhnst du dir an, die richtigen Begriffe zu verwenden?
Es ist keine Ausgangssperre, sondern Ausgangsbeschränkung erlassen worden.
Die Ausnahmen sind: Berufsarbeit. Dringende Besorgungen (Lebensmittel-, Arzneimitteleinkauf). Spaziergänge, wenn sie alleine oder mit Personen stattfinden, mit denen man im Familienverband lebt. Darüber hinaus sind Arzt- und Spitalsbesuche mit Einschänkungen möglich.
Es ist keine Ausgangssperre, sondern Ausgangsbeschränkung erlassen worden.
Die Ausnahmen sind: Berufsarbeit. Dringende Besorgungen (Lebensmittel-, Arzneimitteleinkauf). Spaziergänge, wenn sie alleine oder mit Personen stattfinden, mit denen man im Familienverband lebt. Darüber hinaus sind Arzt- und Spitalsbesuche mit Einschänkungen möglich.
MfG B.

