(16-04-2020, 09:29)Bion schrieb: Der Rechtsstaat hat Instrumente, mit Fehlern behaftete Rechtnormen zu korrigieren bzw. außer Kraft zu setzen. In Österreich geschieht das über ein Gesetzesprüfungsverfahren nach Art 140 B-VG.
Ein solches ist in der Sache anhängig.
Du hast offenbar nicht den gesamten Zeitungsartikel gelesen.
DER STANDARD schreibt: "Die Leichtigkeit, mit der Kurz Einwände zur Seite schiebt, ist nicht akzeptabel: Bis das Höchstgericht all das geprüft haben wird, seien die Maßnahmen ohnedies nicht mehr in Kraft – also egal. Nein, das ist nicht egal. Das sind die Fundamente, auf denen unser Zusammenleben aufbaut."