(16-04-2020, 15:49)Sinai schrieb: Der STANDARD ist Qualitätsjournalismus und die haben schon Juristen in der Belegschaft und befreundete Anwälte
Wie würde Deine alternative Formulierung aussehen?
Es kommt nicht darauf an, wer was geschrieben hat und in welchem Blatt es steht, sondern wie es geschrieben ist.
Ist es wirklich nötig, den Unterschied zwischen den Rechtsstaat außer Kraft setzen (wie das in Ungarn geschehen ist) und Grundrechte als Hygienemaßnahme vorübergehend einschränken zu erklären?
Das Covid-19-Gesetz und die auf dem Gesetz basierenden Verordnungen werden demnächst überprüft, ob sie verfassungskonform sind. Ist der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt, wird eine solche Überprüfung (wie in Ungarn eben) nicht vorgenommen.
MfG B.