28-11-2020, 19:17
(28-11-2020, 19:06)eddyman schrieb: "Unmittelbare Zahlungen von Bischofsgehältern u. a. an die Begünstigten gab es bis 2012 wohl nur noch in Bayern. In den übrigen Ländern sind die Bischofsgehälter u. a. weitgehend in die staatlichen Pauschalzahlungen eingeflossen, sodass nicht mehr davon gesprochen werden kann, dass diese Gehälter unmittelbar vom Staat gezahlt werden."
" Unmittelbare Zahlungen" heisst nicht, dass der deutsche Staat bzw. seine Länder [mit Ausnahme Bremen und Hamburg] die Bischofs - Gehälter und das ganze Brimborium drumherum nicht bezahlen. Sie tun es weiterhin. Ich werde Belege darueber erbringen. Spätestens, wenn ich mein Buecherregal wiedersehe.
MfG
