30-11-2020, 09:40
(28-11-2020, 23:12)Ulan schrieb: Was waere denn eine gaengige rechtliche Alternative gewesen? Einfache Beleidigung koennte ich mir vorstellen.Die Beurteilung des Falles Latzel und seiner homophobischen Äußerungen ("Genderdreck, die Verbrecher vom CSD") muss vor dem Hintergrund der rechtlichen Entwicklung in Deutschland gesehen werden. In meinem Studium waren die § 175 und 175 a StGB noch geltendes Recht (in der DDR schon nicht mehr). Hätte Latzel seine Ansprache da gewählt, wäre keiner auf die Idee gekommen, ihn wegen Volksverhetzung anzuklagen. Unzüchtige Handlungen zwischen Gleichgeschlechtlichen (nicht nur die beischlafähnlichen) waren ja sogar mit Zuchthaus strafrechtlich bewehrt (denk der Nazi-Gesetzgebung).
Also: historisch ist der 175er erst 1994 nach der Wiedervereinigung abgeschafft worden. Die Tinte über die Steichung ist gerade mal trocken.
In vielen Ländern der Welt ist Homosexualität noch strafbar, manchmal sogar bei Todesstrafe. Da ist Deutschland schon sehr progressiv.
Das Urteil ist dem Zeitgeist geschuldet. Juristisch wird es noch in mehreren Berufungsverfahren auf den Prüfstein gelegt. Ausgang offen. Ich persönlich kann den Vorwurf der "Volksverhetzung" nicht nachempfinden. Wo hat er das Volk aufgestachelt? Wir reden hier über deutsches Strafrecht und nicht über Kirchenrecht.
Und was die Spenden angeht: Seine stramme bundesweite Anhängerschaft Zigtausender wird ihn (mit der Bibel unter dem Arm) bis zum obersten Gericht begleiten und finanzieren, da bin ich sicher. Aber macht Trump das jetzt in den USA mit seinen sinnlosen Wahlanfechtungsklagen nicht auch?
MfG
