Beleidigung hatte ich deshalb ins Spiel gebracht, da er ja eine ganze Gruppe pauschal als kriminell bezeichnet hat, was nach derzeitiger Rechtslage wohl nicht sitmmt. Dass man mit dem Vorwurf von Volksverhetzung ein wenig vorsichtiger umgehen sollte, kann ich schon sehen.
Wobei uebrigens der Paragraph 175 schon vorher entschaerft war - der galt eigentlich seit 1969 nur noch fuer Maenner uber 18 mit unter 21-Jaehrigen (darunter und darueber war's fuer Gleichaltrige erlaubt - nur in der Bundeswehrzeit nicht) und ab 1973 nur noch fuer sexuelle Handlungen von Erwachsenen an unter 18-Jaehrigen. Das ist dann letztlich im generellen Jugendschutz aufgegangen.
Wobei uebrigens der Paragraph 175 schon vorher entschaerft war - der galt eigentlich seit 1969 nur noch fuer Maenner uber 18 mit unter 21-Jaehrigen (darunter und darueber war's fuer Gleichaltrige erlaubt - nur in der Bundeswehrzeit nicht) und ab 1973 nur noch fuer sexuelle Handlungen von Erwachsenen an unter 18-Jaehrigen. Das ist dann letztlich im generellen Jugendschutz aufgegangen.

