30-11-2020, 20:16
Wie ist eigentlich die engere, juristische Definition für "Volksverhetzung" oder einfacher nur "Hetze"?
M. E. liegt hier ein Fall von Amts- oder Autoritätsmissbrauch vor: Eine im Namen des Volkes definierte Verhaltensweise (Homosexualität) wird als strafbewehrt dargestellt. Ich muss 'Davut' Recht geben: Was maßt sich ein (einzelner) (Kirchen-) Mann an, (sehr viel) ältere Moralvorstellungen in unser heutiges Staatswesen einzuführen? So etwas steht allein der Volksvertretung zu!
M. E. liegt hier ein Fall von Amts- oder Autoritätsmissbrauch vor: Eine im Namen des Volkes definierte Verhaltensweise (Homosexualität) wird als strafbewehrt dargestellt. Ich muss 'Davut' Recht geben: Was maßt sich ein (einzelner) (Kirchen-) Mann an, (sehr viel) ältere Moralvorstellungen in unser heutiges Staatswesen einzuführen? So etwas steht allein der Volksvertretung zu!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

