30-11-2020, 20:46
(30-11-2020, 20:16)Ekkard schrieb: Wie ist eigentlich die engere, juristische Definition für "Volksverhetzung" oder einfacher nur "Hetze"?Ich kenne das Urteil und seine Rechtsgrundlage nicht. Aber es kann nur auf 130, (2) 1 c StGB fussen. Bitte den genauen Text ergooglen.
In der Sache im übrigen d'accord.
MfG
P. S. : Dann wäre hier im Forum schon öfter dagegen verstoßen worden [z. B. Dschannah].
