01-12-2020, 01:38
(30-11-2020, 21:56)Ulan schrieb: Wie auch immer. Ich bin jetzt gerade etwas verwirrt bzgl. Deiner Position. Beide Seiten in der Verhandlung haben danebengegriffen?
Wir kennen beide die Schilderungen nur aus der Zeitung und dass der Fall bundesweites Aufsehen erregt und 24 verschiedene Redaktionen incl. Radio/TV nach Bremen gelockt hat.
Es gibt zwei Fotos, auf einem trägt Latzel die Bibel unterm Arm, auf dem anderen liegt sie unter seinen Händen auf dem Tisch. Entweder trotzig nach dem Motto: "Seht her, das ist mein Gesetzbuch" oder als reuigen entschuldigenden Hinweis darauf, wem er sich verpflichtet fühlt. Seinen Duktus aus den YT-Predigten kennen wir; er lässt beide Schlüsse zu.
Die Richterin hat durch ihr (demonstratives) Urteil klargestellt, dass fuer die weltliche Justiz die ellenlang vorgetragenen Bibelgesichtspunkte irrelevant bleiben. Was die Disziplinargewalt der Bremer Kirche jetzt daraus macht, bleibt abzuwarten. Das kirchliche Verfahren ruht bis zum Abschluss des Strafverfahrens. Die Bremer Kirche ist bekannt fuer die tolerante Haltung in dogmatisch Hinsicht.
Meine Haltung kann ich praezisieren:
- Der Paragraf 130 [2], 1 c wurde gegen Latzel sehr eng ausgelegt. Du @Ulan sprachst auch vom Märtyrer-machen. Er hat die Äußerungen in einer geschlossenen kirchlichen Veranstaltung gemacht und nicht selbst publiziert. Seine sonstige, vorbelastete kirchliche Haltung muss hier unberücksichtigt bleiben, sie hat erst recht in einem weltlichen Verfahren keine Bedeutung.
- Die Verteidigung ueber Bibel-Inhalte, unterstützt durch das demonstrative Zeigen derselben, ist unangemessen. Glaubensinhalte sind keine Steckenpferde, auf denen man in der Strafgerichtsbarkeit zum erwünschten Ziel reiten darf.
MfG
