Die Wildkatze ist im Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie genannt und gehört damit zu den europaweit streng geschützten Arten.
Wildkatzen dürfen der Natur nicht entnommen werden. Werden Wildkatzenwelpen gefunden, ist das in jedem europäischen Land der zuständigen Behörde (= Amtstierarzt) zu melden. Danach werden gefundene Jungtiere in sachkundige Verwahrung genommen. Ohne artenschutzrechtliche Genehmigung darf eine Wildkatze, von wem auch immer, nicht über Grenzen gebracht werden. Genehmigungen zum Halten von Wildkatzen werden Privatleuten in der Regel nicht erteilt.
Werden die rechtlichen Vorgaben nicht beachtet, zieht das ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich.
Hier hat sich das Thema erschöpft, denke ich.
Geschlossen.
Wildkatzen dürfen der Natur nicht entnommen werden. Werden Wildkatzenwelpen gefunden, ist das in jedem europäischen Land der zuständigen Behörde (= Amtstierarzt) zu melden. Danach werden gefundene Jungtiere in sachkundige Verwahrung genommen. Ohne artenschutzrechtliche Genehmigung darf eine Wildkatze, von wem auch immer, nicht über Grenzen gebracht werden. Genehmigungen zum Halten von Wildkatzen werden Privatleuten in der Regel nicht erteilt.
Werden die rechtlichen Vorgaben nicht beachtet, zieht das ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich.
Hier hat sich das Thema erschöpft, denke ich.
Geschlossen.
MfG B.