(16-01-2022, 16:17)Reklov schrieb: Ich … kopierte aus Zeitgründen fix aus anderen Quellen.
Das ist nicht zulässig.
Solche Texte müssen aus urheberrechtlichen Gründen entfernt werden.
Zulässig sind ausschließlich Kleinzitate (= ein, zwei Sätze) und auch nur dann, wenn die Quelle mit Titel, Urheber- und Seitenbezeichnung ausgewiesen wird.
Ein Zitat darf auch nicht anstelle der eigenen Meinungsäußerung stehen oder den Gutteil einer solchen ausmachen, sondern muss dem eigenen Vortrag als Stütze bzw. zur weiteren Erläuterung dienen.
Bei dem Internet entnommenen Zitaten sind Verfasser und Werk samt Link zur Quelle anzugeben, und zwar in Textform (unanklickbar!). Ist kein Verfasser auszumachen, ist das mit 'Unbekannter Verfasser' anzumerken. Ein Hinzufügen von Zugriffsdatum und -zeit wäre hilfreich.
(16-01-2022, 16:17)Reklov schrieb: Die Quellen gab ich nicht immer an,…
Dafür gibt es in der Regel eine Verwarnung und im Wiederholungsfall eine Sperre.
MfG B.

