(09-02-2022, 20:53)Teudebrand schrieb:(09-02-2022, 20:51)petronius schrieb:(08-02-2022, 21:13)Teudebrand schrieb: Also grundsätzlich hab ich wohl Recht
nein
Das kannst Du hier behaupten … ist deswegen aber noch lange nicht richtig
Weil du immer grundsätzlich Recht hast, grundsätzlich recht zu haben meinst, Teudebrand. Wieder ein Fall von extremer ICH-Bezogenheit für die der Ichbezogene einen absoluten Gott braucht, um sich in dieser Ich-Bezogenheit, die dann auch meist noch arg dem gesunden Menschenverstand zusetzt, seinen Mitmenschen gegenüber von göttlicher Gnade ermächtigt, zu rechtfertigen. Ohne dafür konkrete überprüfbare Argumente zu haben oder gar sachliche Gegenargumente die überprüfbar sind, akzeptieren zu müssen.
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfas...-node.html
Da steht eindeutig, dass Versammlungen unter freiem Himmel angemeldete werden müssen und dass solche Versammlungen gesetzlichen Restriktionen unterliegen, wenn sie die öffentliche Sicherheit/Gesundheit gefährden. Über die Art und Anwendung solcher Restriktionen können die einzelnen Bundesländer entscheiden.
Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit in Zeiten von "Corona" ist mehr als nur gegeben.
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........