10-10-2022, 11:45
Das Verbot für Juden, christliche Sklaven zu erwerben oder zu besitzen (589, 3. Synode von Toledo), war nur für Spanien gültig. Dass das Verbot zunächst mäßig wirksam war, beweist der Umstand, dass es zweimal wiederholt werden musste (633, 4. Synode von Toledo und 656, 10. Synode von Toledo).
Obwohl in theologischen Schriften und in Synodalbeschlüssen der Spätantike und des frühen Mittelalters immer wieder vom Verbot für Nichtchristen, christliche Sklaven zu besitzen oder zu erwerben, die Rede ist, war dieses Verbot für staatliche Organe offenbar nicht verbindlich. Es gibt genügend Belege dafür, dass trotz Androhung der Exkommunikation durch Papst Zacharias (743 Synode von Rom) weiterhin christliche Sklaven an Juden und Muslime verkauft wurden.
Obwohl in theologischen Schriften und in Synodalbeschlüssen der Spätantike und des frühen Mittelalters immer wieder vom Verbot für Nichtchristen, christliche Sklaven zu besitzen oder zu erwerben, die Rede ist, war dieses Verbot für staatliche Organe offenbar nicht verbindlich. Es gibt genügend Belege dafür, dass trotz Androhung der Exkommunikation durch Papst Zacharias (743 Synode von Rom) weiterhin christliche Sklaven an Juden und Muslime verkauft wurden.
MfG B.

