23-10-2023, 19:08
(22-10-2023, 23:05)Statesman schrieb: Religiöse Verpflichtungen sind in einem Land in dem die Scharia Gesetz ist und in einem Land in dem die Scharia nicht Gesetz ist unterschiedlich
inwiefern?
religiöse verpflichtungen sind religiöse verpflichtungen - punkt
ob und wer sich diesen verpflichtungen auch unterwirft, ist ein anderes paar schuh
Zitat:und das ist normal und logisch, damit sich Muslime sicher und wohl fühlen
an dieser aussage ist genau gar nichts "normal und logisch"
Zitat:Seit ich ein Kind war wurde Muslimen gesagt dass sie verpflichtet sind freitags zum Gebet zu kommen, das ist nicht richtig denn die Teilnahme am Freitagsgebet ist in einem Scharia-Staat eine religiöse Verpflichtung und in einem Land in dem es kein Scharia-Gesetz gibt sollte die Teilnahme am Freitagsgebet auch keine religiöse Verpflichtung sein
ist sie halt trotzdem - für die sich dieser religion angehörig fühlenden
anscheinend verstehst du den unterschied zwischen religiöser und gesetzlicher verpflichtung nicht, wie ja auch schon mustafa angemerkt hat
Zitat:Eine Ausnahme wäre Saudi-Arabien wo die Menschen die die Gebete leiten unter der Kontrolle und Aufsicht des Herrschers des Landes und seiner Helfer stehen Gott sei Dank.
was hat das jetzt wieder damit zu tun?
was macht ein freitagsgebet besser, "gültiger" oder was weiß ich, wenn es von einem blutrünstigen potentaten angeordnet wird?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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