Nach all dem ewig scheinenden Eiertanz um den Versuch der Definition einer Sekte scheint der Bundesrat der Schweiz eine nachvollziehbare Antwort gegeben zu haben:
"1998 hatte der Bundesrat bei einer Anfrage im Nationalrat festgehalten, dass es keinen juristischen Begriff der „Sekte“ gibt"
Sekte - Wikipedia
3.3 Schweiz
Pharisäer und Sadduzäer waren jüdische Sekten, das Urchristentum trat wie eine Sekte auf, später kam Mohammed, Sunniten und Schiiten; Katholiken und Byzantinische Kirche stigmatisierten einander wegen des Azymenstreits als Sekte, Katharer, Wiedertäufer, Hussiten, Hugenotten, Anglikan Church, Pilgrim Fathers, Zwingli, Luther, Calvin, Mormonen, Zeugen Jehovas . . .
Jeder bezichtigt den anderen, eine Sekte zu sein
Nur im Falle einer Staatsreligion kann es einen juristischen Begriff der Sekte geben
In multireligiösen Staaten wie der Schweiz, den USA, Indien wäre das schwer möglich.
Allein in der Schweiz gibt es dutzende Religionen (Katholiken, Calvinisten, Russisch Orthodoxe, Evangelikale, Lutherische, Jüdische, Koran, Buddhisten, Hindus)
In Indien und Nepal ist es noch komplizierter
________________________________________________________________
Was sagt Ihr dazu? Gibt es Sektenmerkmale?
Ich denke Ja. Aber blöderweise treffen die manchmal auch teilweise auf die im jeweiligen Staatsgebiet anerkannte Religion zu!
Ich will niemand verunsichern. Jeder soll nach seiner Façon selig werden
Aber das Statement des Schweizer Bundesrats ist juristisch schwer zu widerlegen
"1998 hatte der Bundesrat bei einer Anfrage im Nationalrat festgehalten, dass es keinen juristischen Begriff der „Sekte“ gibt"
Sekte - Wikipedia
3.3 Schweiz
Pharisäer und Sadduzäer waren jüdische Sekten, das Urchristentum trat wie eine Sekte auf, später kam Mohammed, Sunniten und Schiiten; Katholiken und Byzantinische Kirche stigmatisierten einander wegen des Azymenstreits als Sekte, Katharer, Wiedertäufer, Hussiten, Hugenotten, Anglikan Church, Pilgrim Fathers, Zwingli, Luther, Calvin, Mormonen, Zeugen Jehovas . . .
Jeder bezichtigt den anderen, eine Sekte zu sein
Nur im Falle einer Staatsreligion kann es einen juristischen Begriff der Sekte geben
In multireligiösen Staaten wie der Schweiz, den USA, Indien wäre das schwer möglich.
Allein in der Schweiz gibt es dutzende Religionen (Katholiken, Calvinisten, Russisch Orthodoxe, Evangelikale, Lutherische, Jüdische, Koran, Buddhisten, Hindus)
In Indien und Nepal ist es noch komplizierter
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Was sagt Ihr dazu? Gibt es Sektenmerkmale?
Ich denke Ja. Aber blöderweise treffen die manchmal auch teilweise auf die im jeweiligen Staatsgebiet anerkannte Religion zu!
Ich will niemand verunsichern. Jeder soll nach seiner Façon selig werden
Aber das Statement des Schweizer Bundesrats ist juristisch schwer zu widerlegen