29-12-2023, 19:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2023, 19:52 von Ulan.
Bearbeitungsgrund: Tippfehler
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Ich weiss, Du hast hin und wieder mal behauptet, irgendetwas mit Jura zu tun gehabt zu haben, aber was soll so etwas? Wenn das Gesetz einen Begriff nicht definiert, dann interessiert das doch niemanden. Die meisten Woerter sind gesetzlich nicht definiert.
Was eine Sekte ist, ist von den meisten Sektenberatungsstellen definiert, in einem Sinn, der ihren Zweck erfuellt. Das koennen sie machen, und dagegen kann auch niemand klagen.
Wir hatten diese seltsamen Vorstellungen schon mal in dem Zusammenhang diskutiert, dass Gesetz und Biologie den Begriff "Affe" unterschiedlich definieren, was auch kein Problem ist. Wuerde ich Dich "Affe" nennen, um Dich zu beleidigen, waere das juristisch relevant, da aus juristischer Sicht Menschen keine Affen sind und hier eine Beleidigungsabsicht festgestellt wuerde. Wenn ein Biologe dagegen Dich oder mich als "Affen" bezeichnet, solange das im Rahmen der Diskussion von wissenschaftlichen Erkenntnissen geschieht und ohne offensichtliche Beleidigungsabsicht, so ist das juristisch nicht anfechtbar, da die Biologie "Affe' halt anders definiert.
Wenn also irgendeine gesellschaftliche Institution den Begriff "Sekte" eindeutig definiert und dann diese Definition folgerichtig auf real exisitierende Glaubensgemeinschaften anwendet, so ist das vollkommen legitim. Auch hier geht's ja nicht um die Absicht der Beleidigung, sondern um einen Hinweis auf gewisse Praktiken, denen solche Religionsgemeinschaften anhaengen. Ich habe deshalb hier noch einmal auf eine solche real existierende Definition einer solchen Organisation, wie sie von Petronius zitiert worden war, hingewiesen.
Was eine Sekte ist, ist von den meisten Sektenberatungsstellen definiert, in einem Sinn, der ihren Zweck erfuellt. Das koennen sie machen, und dagegen kann auch niemand klagen.
Wir hatten diese seltsamen Vorstellungen schon mal in dem Zusammenhang diskutiert, dass Gesetz und Biologie den Begriff "Affe" unterschiedlich definieren, was auch kein Problem ist. Wuerde ich Dich "Affe" nennen, um Dich zu beleidigen, waere das juristisch relevant, da aus juristischer Sicht Menschen keine Affen sind und hier eine Beleidigungsabsicht festgestellt wuerde. Wenn ein Biologe dagegen Dich oder mich als "Affen" bezeichnet, solange das im Rahmen der Diskussion von wissenschaftlichen Erkenntnissen geschieht und ohne offensichtliche Beleidigungsabsicht, so ist das juristisch nicht anfechtbar, da die Biologie "Affe' halt anders definiert.
Wenn also irgendeine gesellschaftliche Institution den Begriff "Sekte" eindeutig definiert und dann diese Definition folgerichtig auf real exisitierende Glaubensgemeinschaften anwendet, so ist das vollkommen legitim. Auch hier geht's ja nicht um die Absicht der Beleidigung, sondern um einen Hinweis auf gewisse Praktiken, denen solche Religionsgemeinschaften anhaengen. Ich habe deshalb hier noch einmal auf eine solche real existierende Definition einer solchen Organisation, wie sie von Petronius zitiert worden war, hingewiesen.

