12-04-2024, 12:04
(12-04-2024, 10:32)Rex schrieb: Wäre derartiges eine Übergriffigkeit, dürfte auch der Gesetzgeber keine Regelung dazu beschließen sondern müsste das Thema Abtreibung zur Privatsache erklären.
Die Uebergriffigkeit liegt in der Bewertung der Beweggruende der handelnden Personen und dem Runterspielen ihrer Interessen. Dass auch Gesetze uebergriffig sein koennen, ist klar, aber das Wort hat ja eine ueber das simple Eingreifen in Handlungsweisen anderer Personen hinausgehende, wertende Bedeutung. Und das war von mir hier durchaus beabsichtigt.