26-05-2024, 23:40
(26-05-2024, 23:33)Sinai schrieb: Bekanntlich gilt die UnschuldsvermutungNein, das ist unnötig, weil das Urteil kein anderes sein kann!
Und da musst du schon das jeweilige Urteil abwarten
(Anders: Man kann die Physik nicht überlisten)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

